Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Segeltörns des Instituts für Bindungsmanagement (IBM)
Institut für Bindungsmanagement (IBM)
Brunnenstraße 14, 65428 Rüsselsheim
Tel. +49 172 7 45 85 65 , +49 1577 20 82 978,
Email: kontakt@bindungsmanagement.de
oder kontakt@therapie-ruesselsheim.de
Sitz: Rüsselsheim
St.Nr 021 364 60030
Esther Dürk, Jürgen Scheld
Stand: November 2023
Das IBM organisiert Segeltörns in Verbindung mit Workshops, die sich mit psychologischen Fragestellungen auseinandersetzen.
Teilnahmevoraussetzung
Bei allen unseren Törns sind Anfänger genauso willkommen wie Fortgeschrittene. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Segeltörn um eine sportliche Aktivität handelt, an der nur teilnehmen sollte, wer gesund ist und schwimmen kann (mindestens 15 Minuten im offenen Wasser). Segelscheine oder Seemeilennachweise sind nicht erforderlich, allerdings die Bereitschaft des Teilnehmers den Skipper bei der Schiffsführung zu
unterstützen.
Das Mindestalter für die Teilnahme ist 18 Jahre.
Anmeldung
Mit der Buchungsanmeldung (online oder schriftlich) wird der Abschluss eines Vertrages durch den Törnteilnehmer verbindlich angeboten. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn IBM das Angebot annimmt und die schriftlich (online oder schriftlich) eingegangene Buchung bestätigt. Der Törnteilnehmer verpflichtet sich, 7 Tage nach Eingang der Bestätigung, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Törnbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
Rücktritt / Ersatzperson
Der Törnteilnehmer kann jederzeit von dem gebuchten Törn zurücktreten. Dies ist dem IBM schriftlich (per Mail oder per Brief) mitzuteilen. Der Törn teilnehmer hat die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzperson zu benennen. Wird keine Ersatzperson benannt, fallen folgende Stornogebühren an, die eine angemessene Entschädigung bzgl. des zeitlichen Abstands zwischen dem Rücktrittszeitpunkt und dem vereinbarten Törnbeginn unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und die mögliche anderweitige Vergabe von Leistungen berücksichtigen.
Die Stornopauschalen bei Rücktritt betragen:
bis 90 Tage vor Törnbeginn 25 % des Törnpreises,
bis 60 Tage vor Törnbeginn 40 % des Törnpreises,
bis 30 Tage vor Törnbeginn 75 % des Törnpreises,
ab 29 Tage vor Törnbeginn sowie Nichtantritt 90 % des Törnpreises. Dem
Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem IBM durch den Rücktritt oder den Nicht antritt des Törns keine oder nur wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die o.g. Stornopauschalen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Reiseroute
Die Routen lt. Törnbeschreibung stellen mögliche beispielhafte Abläufe dar, wie sie so oder ähnlich schon mehrfach gesegelt wurden . Aufgrund aktueller Wetterbedingungen vor Ort oder aus Sicherheitsgründen aufgrund anderer Ereignisse (höhere Gewalt) könnte es jedoch zu Änderungen der Routen kommen. Hierbei obliegt es dem jeweiligen
Schiffsführer nach Berücksichtigung der Fähigkeiten der Törnteilnehmer und der äußeren Umstände, wie z.B. der Wetterlage, die Route festzulegen. Maßgeblich ist somit nicht der beschriebene Routen bzw. Etappenplan, sondern das Segeln in dem nach Törnbeschreibung geplanten Segelrevier. Notwendig werden könnte auch ein Wechsel der eingesetzten Segelyacht, z.B. aus technischen Gründen. Der Wechsel der Segelyacht geschieht ggf. mit standardähnlichen Schiffen und ausreichender Kojenanzahl. Erstattungsansprüche werden in diesen Fällen dadurch nicht begründet, es sei denn, es liegt ein Verschulden des IBM vor. Die reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche bleiben bei Mängeln unberührt.
Weisungsbefugnis
Der Skipper ist in allen seemännischen , navigatorischen und sicherheits – relevanten Belangen weisungsbefugt. Der Törnteilnehmer erkennt die Weisungsbefugnis mit seiner Anmeldung an. Werden solche Weisungen mehrfach nicht befolgt oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, kann dies zum Ausschluss vom Törn führen. Dem Törnteilnehmer ist bewusst, dass man sich auf einer Segelyacht befindet, was gewisse Anforderungen an die Gesundheit und das Verhalten stellt. Auf See ist aus Gründen der Sicherheit Alkoholkonsum nur mit angelegter Schwimmweste erlaubt.
Hin- und Rückreise
Die Hin- und Rückreise zum Start- und Endpunkt der Reise sind nicht Bestandteil dieses Vertrages; eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Für die pünktliche An- und Abreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich; auf verspätete Teilnehmer kann nicht gewartet werden. Ein Reisemangel liegt aufgrund eigener Verspätung eines Törnteilnehmers nicht vor.
Reisepreis
Im Reisepreis sind die Kosten der Verpflegung an Bord enthalten, einschließlich nichtalkoholischer Getränke, Treibstoff, Endreinigung, Gas, Diesel, Hafen- bzw. Liegeplatzgebühren. Die Mindestbelegungszahl für die Reise beträgt sieben Teilnehmer. Im Törnpreis inbegriffen ist die aktive Mitreise auf der Segelyacht für den gebuchten Zeitraum und im gebuchten Segelrevier unter Leitung eines ausgebildeten Skippers. Die Unterbringung erfolgt in einer Doppelkoje.
Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von IBM für Schäden, die keine Körperschäden sind, wird auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder IBM allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers für einen dem Reisenden entstehenden Schaden verantwortlich ist. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Yacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.
Kündigung wegen höherer Gewalt
Der Törnteilnehmer und IBM sind berechtigt, vor Beginn einer Reise den Reisevertrag zu kündigen, wenn dessen Durchführung aufgrund von unvorhersehbaren oder vorher nicht bekannten Umständen nicht möglich ist. Zu diesen Umständen gehören insbesondere Ereignisse höherer Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Im Falle einer Kündigung durch IBM werden die Teilnehmer so schnell wie möglich benachrichtigt, und bereits gezahlte Beträge werden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. IBM haftet nicht für den Abbruch des Törns, Beeinträchtigungen des Törns oder die Nicht-Einhaltung des Zeitplans, wenn diese durch extrem schlechte Wetterbedingungen, Schäden am Schiff oder andere Fälle höherer Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen oder Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme usw., verursacht werden.
Verjährung
Ansprüche des Reiseteilnehmers gemäß den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche gemäß den genannten Bestimmungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reiseteilnehmers, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von IBM oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen die Verjährung zwei Jahre beträgt. Gleiches gilt für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IBM, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Gerichtsstand, Recht
Der Gerichtsstand ist Rüsselsheim für Klagen gegen IBM und für beide Vertragsparteien, wenn der Reiseteilnehmer Vollkaufmann ist, kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland besteht, ein Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Vereinbarungen davon unberührt.
Online Dispute Resolution Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013: http://ec.europa.eu/consumers/odr”